Rundfunkgebühren verfassungswidrig

Der Doktortitel von Dr. Anna Terschüren ist noch frisch, sorgt aber schon bei den öffentlich rechtlichen Sendern und den Rundfunkgebührenzahlern für Aufsehen. In ihrer Doktorarbeit belegt sie, dass die ehemalige GEZ-Gebühr und die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig sind. Die neue Abgabe ist zum Einen eine Zwecksteuer und der Grundsatz der Gleichbehandlung wird nicht gewahrt. In ihrer Doktorarbeit thematisiert sie auch wie ARD und ZDF an den Interessen der Zuschauer vorbei senden. Vielmehr senden sie auf Druck der Werbeindustrie Produktionen um neue Konsumenten für die „Auftraggeber“ zu ködern. Dieses Vorgehen verstößt klar dem Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Hans-Joachim Otto (FDP): „Rundfunkgebühr abschaffen – Medienabgabe statt Haushaltsgebühr“

BERLIN. Zu aktuellen Berichten über die anstehende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim OTTO: „Die FDP fordert die Abschaffung der Rundfunkgebühr in ihrer bisherigen Form und die Auflösung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte durch eine allgemeine Medienabgabe finanziert werden, die von allen erwachsenen Bürgern mit eigenem steuerpflichtigem Einkommen getragen wird. Überlegungen, die Rundfunkgebühr durch eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zu ersetzen, ist eine Absage zu erteilen. Denn die Definition, Identifikation und Kontrolle von Haushalten oder Betriebsgrößen würde das Problem der Existenz von GEZ-Schnüfflern nicht lösen, sondern den bürokratischen Kontrollaufwand eher noch vergrößern. „Hans-Joachim Otto (FDP): „Rundfunkgebühr abschaffen – Medienabgabe statt Haushaltsgebühr““ weiterlesen

Sender im Überfluss

ARD und ZDF betreiben mehr als 21 Fernsehsender und 53 Radiosender und für alle diese Sender dürfen Sie Gebühren zahlen, ob Sie diese Sender empfangen können oder nicht. Hinzu kommen noch diverse offene Kanäle, die nur lokal zu empfangen sind. Von vielen Sendern haben Sie bestimmt noch nie etwas gehört. Einige Sender sind nur mit einem Digitalempfänger oder über Kurzwelle empfangbar. Wer also keinen Digitalempfänger besitzt, müsste doch zumindest anteilig Gebühren für diese Sender von den Gesamtgebühren abziehen können.

Die Ausuferung nimmt kein Ende! Auch im Internet machen sich die öffentlich-rechtlichen Sender breit. Auf Internetseiten und in letzter Zeit auch in Podcasts weiten die Sender um ARD, ZDF und Co ihre „Grundversorgung“ aus. „Sender im Überfluss“ weiterlesen

Rundfunkgebühren

Mit Rundfunkgebühren werden öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanziert, die ihren, durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten, Auftrag erfüllen sollen. Die Gebührengelder werden für Programmkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten, Landesmedienanstalten, Verwertungs- und Übertragungsrechten etc. verwendet. Auch die Aufwendungen durch die GEZ werden von Gebührengeldern finanziert.

Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist damit automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung werden z.Zt. folgende Gebühren monatlich erhoben: „Rundfunkgebühren“ weiterlesen

Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren

Der Ärger ist groß beim Blick auf den Kontoauszug. Noch ärgerlicher ist die ständig steigende Rundfunkgebühr und die immer weiter ausufernde Ausweitung der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In diesem Beitrag möchte ich einmal auflisten, warum ich Rundfunkgebühren, wie wir sie heute kennen, überflüssig und überzogen halte. „Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren“ weiterlesen

Rundfunkgebührenzahler Podcast

Ab sofort kann man Rundfunkgebuehrenzahler.de nicht nur lesen, sondern auch hören.
Die Verbreitung schneller DSL-Anschlüsse und machen das Medium Internet für Audio- und Videoübertragungen immer interessanter. Daher habe ich mir gedacht, die wichtigsten Neuigkeiten und die brennendsten Fragen in Sachen Rundfunkgebühren auch als Podcast bereit zu stellen. Momentan bereite ich alles technisch vor und hoffe in kürze die erste Ausgabe online stellen zu können.

Wer sich an diesem Projekt beteiligen möchte kann mir gerne seine Beiträge senden oder mich kontaktieren.
Wie ich bereits vor einigen Jahren prophezeit habe, haben sich die gebührenpflichtigen, öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im Internet breit gemacht. Auch wenn es sich bei dieser Verbreitung nicht um Rundfunk handelt, velangen die Sendeanstalten für ihre Programme ab 2007 auch Rundfunkgebühren für PC-Besitzer.

In dem ersten Podcast wird es genau um dieses Thema gehen.

Anmeldungen durch Gebührenbeauftragte nicht zulässig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einem Kläger recht, der durch einen Gebührenbeauftragten Zwangsangemeldet wurde.
Das von einem Beauftragten der Rundfunkanstalt ausgefüllte Anmeldeformular ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (a.A. VG Mainz, Urteil vom 6.5.1999 – 7 K 2014/98.MZ -, NVwZ 2000, 228).
Es erbringt daher keinen vollen Beweis über die darin beurkundeten Wahrnehmungen des Beauftragten.
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Rundfunkgebührenpflicht verfassungsgemäß

BVerfG – 1999-09-06 – 1 BvR 1013/99: Öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren müssen auch dann gezahlt werden, wenn der Besitzer des Fernsehgerätes gar keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen will.

Eine Hotelbesitzerin hatte argumentiert, die öffentlich-rechtlichen Sender könnten etwa durch technische Vorkehrungen selbst verhindern, dass in ihren Hotelräumen Sendungen öffentlich-rechtlicher Anstalten empfangen werden. Gebühren wolle sie für ohnehin nicht benutzte Sender jedenfalls nicht zahlen. Das Bundesverfassungsgericht entschied indessen, die Gebührenpflicht sei zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit notwendig und daher – unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Gerätebesitzer – verfassungsrechtlich zulässig. Nur durch diese Art der Finanzierung könnten die Sender unabhängig bleiben.

Gebührenbefreiung für private Rundfunkveranstalter

Private Rundfunkveranstalter können für die Rundfunkgeräte, die sie zur redaktionellen Arbeit bereithalten, Befreiung von den Rundfunkgebühren verlangen. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Ein privater Rundfunkveranstalter aus Rheinhessen hatte vom Südwestrundfunk Gebührenbefreiung für mehrere Fernseh- und Videogeräte begehrt. Die Geräte werden z.B. eingesetzt, um das zur Erstellung der Filmbeiträge dienende Bildmaterial zu sichten. Der Beklagte lehnte die Befreiung unter Hinweis darauf ab, dass nur solche Geräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden könnten, die für betriebliche, insbesondere studio- und überwachungstechnische Zwecke genutzt würden. Die Klägerin setze die Geräte aber für die inhaltliche Arbeit ein, dies sei von der Befreiungsvorschrift nicht erfasst.

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Wo bleiben die Gebührengelder?

Die GEZ weiß es selber anscheinend nicht genau!

Ich habe bei der GEZ eine detalierte Aufstellung über die Verwendung der Gebühren angefordert. Leider konnte man mir keine aufschlussreichen Angaben machen.

Man schrieb mir bis jetzt nur, daß ARD und ZDF nicht die vollen Gebühren erhalten. Anteile der Gebühren werden zur Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum europäischen Kulturkanal arte sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet. Das ZDF erhält einen Anteil von 36% der Gebühren. „Wo bleiben die Gebührengelder?“ weiterlesen