Als Mieter oder Hausbesitzer können Sie den Fahndern der GEZ Hausverbot erteilen. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az. 42 C 43/10). Sollte sich der „Besuch“ nicht an das Hausverbot halten, können Sie die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagen. So geschehen bei zwei Unternehmern. Die hatten von den häufigen und ungebetenen Besuchen der GEZ-Mitarbeiter die Nase voll und leiteten rechtliche Schritte ein. „GEZ-Fahndern darf Hausverbot erteilt werden“ weiterlesen
Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten
Bei der Konfrontation mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten vor der eigenen Haustür gibt es immer Unsicherheiten. Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich? Für etwas mehr Sicherheit in dieser Situation könnten die „goldenen Regeln“ sorgen. „Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten“ weiterlesen