Als Mieter oder Hausbesitzer können Sie den Fahndern der GEZ Hausverbot erteilen. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az. 42 C 43/10). Sollte sich der „Besuch“ nicht an das Hausverbot halten, können Sie die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagen. So geschehen bei zwei Unternehmern. Die hatten von den häufigen und ungebetenen Besuchen der GEZ-Mitarbeiter die Nase voll und leiteten rechtliche Schritte ein. „GEZ-Fahndern darf Hausverbot erteilt werden“ weiterlesen
Angebliche Anrufe von der GEZ
Seit einigen Wochen geben sich unbekannte am Telefon als angebliche GEZ-Mitarbeiter aus. Sie wollen die angerufenen Person zum Beispiel über ein neues Gesetz, nach dem Rentner keine Rundfunkgebühren mehr zu entrichten hätten, informieren. Mittels dieser Anrufe versuchen die Anrufer an die Bankdaten der Angerufenen zu kommen. Man möchte ja gerne die zu viel gezahlten Gebühren zurück überweisen. „Angebliche Anrufe von der GEZ“ weiterlesen