Rundfunkgebühren

Mit Rundfunkgebühren werden öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanziert, die ihren, durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten, Auftrag erfüllen sollen. Die Gebührengelder werden für Programmkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten, Landesmedienanstalten, Verwertungs- und Übertragungsrechten etc. verwendet. Auch die Aufwendungen durch die GEZ werden von Gebührengeldern finanziert.

Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist damit automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung werden z.Zt. folgende Gebühren monatlich erhoben: „Rundfunkgebühren“ weiterlesen

Rundfunkteilnehmer

Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt,
empfangen werden können.

Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren

Der Ärger ist groß beim Blick auf den Kontoauszug. Noch ärgerlicher ist die ständig steigende Rundfunkgebühr und die immer weiter ausufernde Ausweitung der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In diesem Beitrag möchte ich einmal auflisten, warum ich Rundfunkgebühren, wie wir sie heute kennen, überflüssig und überzogen halte. „Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren“ weiterlesen

Das Gerücht vom Peilwagen

Dieses Gerücht hält sich hartnäckig und ist einfach nicht totzukriegen.
Technisch ist es zwar möglich. In der Praxis wird es jedoch nicht gemacht. Der technische Aufwand und die Gefahr einer Fehlmessung ist einfach viel zu groß.
Messungen werden in der Regel nur bei Funkstörungen und anderen technischen Gründen durchgeführt. Und die GEZ macht sowas nicht. Dafür ist die RegTP zuständig.
Die GEZ-Mitarbeiter behaupten gern, dass sie messen würden um ihre „Kunden“ zu verängstigen.

Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Arbeitslosencaffee

Eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, die lediglich ambulante Betreuung gewährt, hat keinen Anspruch darauf, bezüglich der in der Einrichtung bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz. Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein, der sich nach seiner Satzung der beruflichen und sozialen Rehabilitation von Arbeitslosen widmet. Zu diesem Zweck unterhält er in Rheinhessen ein Arbeitslosencafé, das vorwiegend von Angehörigen gesellschaftlicher Randgruppen wie Nichtsesshaften, Obdachlosen, Straffälligen und Suchtabhängigen aufgesucht wird.

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Akte 05 – Ausgetrickst und Abkassiert, GEZ-Mitarbeiter packt aus

In diesem Video zeigt die Akte-Redaktion die unsauberen Methoden der GEZ-Eintreiber. Anweisung über „Schnüffeltechniken“ und „Verhörmethoden“ erinnern stark an eine ehemalige Behörde der DDR. Heimliche Blicke durch Fenster oder Terrassentüren, Kontrolle der Wohnung und Gespräche mit Nachbarn sind nur einige der Miesen Aktionen der Gebührenbeauftragten. Interessant auch was die GEZ alles zu Rundfunkempfängern macht. So werden schnell mal Lautsprecher, über die Musik in einem Fitnesscenter von CD abgespielt wird, zu einem Radio erklärt. Begründung: „Es könnte an die Lautsprecher ja ein Radio angeschlossen werden.“ Willkommen im Märchenland der GEZ! „Akte 05 – Ausgetrickst und Abkassiert, GEZ-Mitarbeiter packt aus“ weiterlesen