Rundfunkteilnehmer

Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät oder ein „Neuartiges Rundfunkgerät“ zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

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